Aufgrund der Gewitter-Niederschläge in den Voralpen und Alpen bleibt die Beurteilung und damit die Zweiteilung des Kantons unverändert. Das bedeutet, dass die bestehenden Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe im Berner-Jura, Mittelland, Emmental und Oberaargau bestehen bleiben (Stufe 4, grosse Waldbrandgefahr) und keine Aufstufung der Verwaltungskreise des Berner Oberlandes inklusive Thun erfolgt (Stufe 3, erhebliche Waldbrandgefahr). Weiterhin gibt es somit kein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe im Verwaltungskreis Thun.
Ausblick 1. August: Eine genauere Einschätzung der Lage ist derzeit noch nicht möglich. Vorsichtig optimistisch dürfen wir im Verwaltungskreis Thun davon ausgehen, dass alles bleibt, wie es zurzeit ist. Die Wettermodelle sind aber unterschiedlich. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wieder trockenere und heissere Luft kommt, so dass sich die Lage auch bei uns noch verschärft. Aufgrund der enorm langen Trockenperiode ist eher nicht davon auszugehen, dass sich die Situation so entspannt, dass die Waldbrandgefahr zurückgestuft werden kann.
Ausserhalb der Feuerverbotszonen darf Feuer aber nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Die Gefährdung kann lokal von der gemachten Einschätzung abweichen (Süd-Expositionen, Hanglagen mit Aufzugseffekt, etc.) Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr