Ab 1. August 2025 werden die Kontrollen der «kleinen»1) Feuerungsanlagen nicht mehr durch eine von den Behörden beauftragte Feuerungskontrollperson durchgeführt, sondern die Anlagebesitzerinnen und -besitzer müssen die amtliche Messung ihrer Feuerungsanlage innerhalb eines Kontrollintervalls selbständig veranlassen. Dazu haben sie ein vom Kanton bzw. vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) konzessioniertes Unternehmen zu beauftragen. Dieses Unternehmen führt nur noch die Messungen durch und gibt die Resultate anschliessend in das elektronische Vollzugssystem (FEKO) ein. Für alle weiteren Vollzugsaufgaben ist neu das AUE zuständig. Insbesondere obliegt es dem AUE, die Resultate der Messungen zu beurteilen und allfällige Sanierungs- und Vollstreckungsmassnahmen zu verfügen.
1) Als „kleine“ Feuerungsanlagen gelten solche mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 1 Megawatt sowie Feuerungsanlagen mit Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 70 Kilowatt.
Informationen zur Feuerungskontrolle können ab dem 1. August 2025 auf www.be.ch/aue eingesehen werden.