Willkommen

in Teuffenthal

Teuffenthal ist eine kleine Landgemeinde im linken Zulgtal, ca. 10 km östlich von Thun, Kanton Bern. Das Gemeindegebiet liegt in der Talmulde des Allmitgrabens, dessen Gewässer von der voralpinen Erhebung „Blueme“ nordwärts in die Zulg fliesst. Teuffenthal ist umgeben von den Gemeinden Horrenbach-Buchen, Eriz, Oberlangenegg, Homberg, Heiligenschwendi und Sigriswil.

Wir freuen uns über Ihren Besuch – online und tatsächlich.

Gemeinderat und
Gemeindeverwaltung Teuffenthal

Aktuelles aus der Gemeinde

Eidg. Abstimmung vom 30. November 2025

Das Abstimmungslokal im Schulhaus, Dorfstrasse 34, ist am Sonntag, 30. November 2025, von 10.00 – 11.00 Uhr geöffnet.

Stimmausschuss:
Schiffmann Brigitte
Leuthold Elsbeth
Stegmann Michael
Meyer Sarah (Ersatz)

Gemeindeversammlung 05. Dezember 2025

20.00 Uhr, Schützenhaus, Dorfstrasse 26a, Teuffenthal

Traktanden:

  1. Budget 2026, Beschluss inkl. Festlegung der Steueranlagen 2026; Finanzplan 2025 – 2030, Information
  2. Strassenbauprojekt, Sanierung Dorfstrasse, Genehmigung Verpflichtungskredit
  3. Baureglement, Genehmigung (Anpassungen an die Verordnung der Begriffe im Bauwesen (BMBV)
  4. Reglement betr. Sitzungsgelder und Entschädigungen, Genehmigung
  5. Informationen/Orientierungen zu verschiedenen Geschäften
  6. Verschiedenes

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll der letzten Versammlung lag 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein, das Protokoll wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Das Protokoll der kommenden Gemeindeversammlung wird gem. Art. 67 Abs. 1 OgR 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.

An der Versammlung ist stimmberechtigt, wer am Versammlungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Die Botschaft zur Gemeindeversammlung mit Ausführungen zu den zu behandelnden Traktanden wird an alle Haushaltungen verschickt. Das Budget 2026 kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden oder online eingesehen werden. Die zu genehmigenden Reglemente liegen während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Es wird auf die amtliche Publikation in den Thuner Amtsanzeigern vom 30. Oktober und 06. November 2025 verwiesen.

Wir laden die Bevölkerung ein, an der Versammlung teilzunehmen.

Gemeinderat Teuffenthal

Änderung Vollzug Feuerungskontrollen ab 1. August 2025

Ab 1. August 2025 werden die Kontrollen der «kleinen»1) Feuerungsanlagen nicht mehr durch eine von den Behörden beauftragte Feuerungskontrollperson durchgeführt, sondern die Anlagebesitzerinnen und -besitzer müssen die amtliche Messung ihrer Feuerungsanlage innerhalb eines Kontrollintervalls selbständig veranlassen. Dazu haben sie ein vom Kanton bzw. vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) konzessioniertes Unternehmen zu beauftragen. Dieses Unternehmen führt nur noch die Messungen durch und gibt die Resultate anschliessend in das elektronische Vollzugssystem (FEKO) ein. Für alle weiteren Vollzugsaufgaben ist neu das AUE zuständig. Insbesondere obliegt es dem AUE, die Resultate der Messungen zu beurteilen und allfällige Sanierungs- und Vollstreckungsmassnahmen zu verfügen.

1) Als „kleine“ Feuerungsanlagen gelten solche mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 1 Megawatt sowie Feuerungsanlagen mit Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 70 Kilowatt.

Informationen zur Feuerungskontrolle können ab dem 1. August 2025 auf www.be.ch/aue eingesehen werden.