Willkommen

in Teuffenthal

Teuffenthal ist eine kleine Landgemeinde im linken Zulgtal, ca. 10 km östlich von Thun, Kanton Bern. Das Gemeindegebiet liegt in der Talmulde des Allmitgrabens, dessen Gewässer von der voralpinen Erhebung „Blueme“ nordwärts in die Zulg fliesst. Teuffenthal ist umgeben von den Gemeinden Horrenbach-Buchen, Eriz, Oberlangenegg, Homberg, Heiligenschwendi und Sigriswil.

Wir freuen uns über Ihren Besuch – online und tatsächlich.

Gemeinderat und
Gemeindeverwaltung Teuffenthal

Aktuelles aus der Gemeinde

Eidg. und kant. Abstimmung vom 27. September 2026

Das Abstimmungslokal im Schulhaus, Dorfstrasse 34, Teuffenthal, ist am Sonntag, 27. September 2026, von 10.00 - 11.00 Uhr geöffnet.

Stimmausschuss:
Schiffmann Brigitte
Rentsch Franziska
Wyttenbach Quirinus
Baumgartner Leonie (Ersatz)

Reduzierte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung während der Herbstschulferienzeit

In den Kalenderwochen 39 bis 41, d.h. vom 21.09. - 11.10.2026 gelten folgende Öffnungszeiten:

Dienstag und Donnerstag, 09.00 - 11.30 und 13.30 - 16.30 Uhr

Bei Bedarf kann ein Termin ausserhalb dieser Zeiten vereinbart werden.

Wir wünschen eine schöne Herbstzeit.

Schliessung Gemeindeverwaltung Freitag, 04. September 2026

Wegen einem Behörden- und Personalanlass ist die Gemeindeverwaltung Homberg und Teuffenthal am Freitag, 04. September 2026, den ganzen Tag geschlossen.

In dringenden Fällen erreichen Sie den Gemeindeschreiber telefonisch unter 079 289 85 65.

Das Verwaltungsteam dankt für Ihr Verständnis.

Waldbrandgefahr im Verwaltungskreis Thun: Feuerverbot ist aufgehoben

Mit den Niederschlägen der letzten Woche, der höheren Luftfeuchtigkeit sowie der jahreszeitlich bedingt verminderten Sonnenscheindauer und -intensität ist die Waldbrandgefahr im ganzen Kanton zurückgegangen. Mit Ausnahme des Jurasüdfuss liegt der Kanton nun in Gefahrenstufe 3. Mit Blick auf die Wetterprognosen für die kommenden Tage und unter Berücksichtigung der Massnahmen in den Nachbarkantonen ist das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe seit Freitag, 28. August 2026, um 12:00 Uhr, aufgehoben.

Weitere Informationen finden Sie auch stets auf der Kantonsseite www.be.ch/waldbrandgefahr.

Waldbrandgefahr – Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, Stand 13.08.2026

Die Waldbrandgefahr bleibt im ganzen Kanton Bern weiterhin auf der Stufe 4 «gross» und es gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 Meter). Zur einfacheren Klärung zahlreicher Anfragen im Zusammenhang mit dem Feuerverbot und insbesondere zum Verhalten ausserhalb des Abstands von 50 Metern zum Wald, wurde das angehängte Merkblatt überarbeitet.

Informationen

Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
Dispositionsbeurteilung Waldbrandgefahr gültig ab 13.08.2026, 12 Uhr
Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?

Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden

Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:

Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00

Waldbrandgefahr – Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Die Waldbrandgefahr bleibt im ganzen Kanton Bern weiterhin auf der Stufe 4 «gross» und es gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 Meter). Zur einfacheren Klärung zahlreicher Anfragen im Zusammenhang mit dem Feuerverbot und insbesondere zum Verhalten ausserhalb des Abstands von 50 Metern zum Wald, wurde das angehängte Merkblatt überarbeitet und aufgeschaltet.

Informationen

Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
Dispositionsbeurteilung Waldbrandgefahr gültig ab 06.08.2026, 12 Uhr
Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?

Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden

Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:

Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00

Wasser sparen – gemeinsam Verantwortung übernehmen!

Die lang anhaltende Trockenheit und der drastisch erhöhte Wasserbezug haben dazu geführt, dass die Grundwasserbestände unserer Wasserversorgung gesunken sind. Wir rufen deshalb die Bevölkerung auf, umsichtig und sparsam mit dem Wasser umzugehen und den Wasserverbrauch auf das Notwendige zu beschränken.



Asiatische Hornisse melden

Medienmitteilung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion


Die invasive, gebietsfremde Asiatische Hornisse breitet sich auch im Kanton Bern weiter aus. Zum Schutz der einheimischen Insektenvielfalt und um die Ausbreitung zu verlangsamen, ist das frühe Auffinden und Entfernen von Nestern entscheidend.


Im Frühling beginnen die Königinnen der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) mit dem Bau von Primärnestern. Diese sind klein, meist kugelförmig und befinden sich häufig an wettergeschützten Orten im Siedlungsgebiet, zum Beispiel unter Vordächern, bei Garagen und Unterständen, an Gebäuden sowie in Hecken und Büschen. In den kommenden Wochen sind diese Primärnester besonders gut erkennbar.


Frühes Auffinden ist wichtig
Im Laufe des Sommers zügeln die Völker der Asiatischen Hornissen aus Platzmangel in der Regel in grössere Sekundärnester, die in grosser Höhe in Baumkronen gebaut werden. Je mehr Primärnester entdeckt und entfernt werden, desto wirkungsvoller kann die weitere Ausbreitung gebremst werden.


Verdachtsfälle melden - nicht selbst bekämpfen
Die Bevölkerung wird gebeten, verdächtige Insekten oder Nester zu fotografieren und über die nationale Meldeplattform asiatischehornisse.ch zu melden. Die Asiatischen Hornissen verteidigen ihr Nest vehement und aggressiv. Selbstständiges Bekämpfen ist gefährlich und sollte unterlassen werden. Gemeldete Nester werden im Auftrag der Kantone fachgerecht entfernt. In Einzelfällen wird auf das Entfernen oder Neutralisieren der Nester wegen unverhältnismässig grossem Aufwand, einer möglichen Beschädigung von Eigentum oder Verletzungsrisiko verzichtet. 


Keine Fallen aufstellen
Auf die Verwendung von Fallen soll unbedingt verzichtet werden. Zwar werden verschiedene Modelle für Asiatische Hornissen angepriesen, doch Studien zeigen, dass dabei oft zahlreiche andere Insekten, darunter auch geschützte Arten, zu Schaden kommen. Das Fangen geschützter Arten ist verboten. Zudem haben Fallen keinen wesentlichen Einfluss auf die Population der Asiatischen Hornisse. 



Entsorgung von Sonderabfällen

Der Gemeinderat hat mit der Gemeinde Steffisburg einen Vertrag für die Annahme von Sonderabfällen aus Haushalten der Gemeinde Teuffenthal abgeschlossen. Der Werkhof Schächli der Gemeinde Steffisburg nimmt Kleinmengen von Sonderabfällen1 der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Teuffenthal zu den im Abfallkalender der Gemeinde Steffisburg festgelegten Öffnungszeiten an (aktuell jeweils Mo und Mi, 14 – 16 Uhr)
Für grössere Mengen bitte Kontakt aufnehmen mit der SOVAG Rubigen Tel. 031 720 13 50.

1 Medikamente, Farben, Lacke, Lösungsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, quecksilberhaltige Geräte, Säuren, Entkalker, Laugen, Javelwasser sowie andere Chemikalien und Gifte