Willkommen
in Teuffenthal
Teuffenthal ist eine kleine Landgemeinde im linken Zulgtal, ca. 10 km östlich von Thun, Kanton Bern. Das Gemeindegebiet liegt in der Talmulde des Allmitgrabens, dessen Gewässer von der voralpinen Erhebung „Blueme“ nordwärts in die Zulg fliesst. Teuffenthal ist umgeben von den Gemeinden Horrenbach-Buchen, Eriz, Oberlangenegg, Homberg, Heiligenschwendi und Sigriswil.
Wir freuen uns über Ihren Besuch – online und tatsächlich.
Gemeinderat und
Gemeindeverwaltung Teuffenthal
Aktuelles aus der Gemeinde
Die Waldbrandgefahr bleibt im ganzen Kanton Bern weiterhin auf der Stufe 4 «gross» und es gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 Meter). Zur einfacheren Klärung zahlreicher Anfragen im Zusammenhang mit dem Feuerverbot und insbesondere zum Verhalten ausserhalb des Abstands von 50 Metern zum Wald, wurde das angehängte Merkblatt überarbeitet und aufgeschaltet.
Informationen
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
Dispositionsbeurteilung Waldbrandgefahr gültig ab 06.08.2026, 12 Uhr
Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?
Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00
Die lang anhaltende Trockenheit und der drastisch erhöhte Wasserbezug haben dazu geführt, dass die Grundwasserbestände unserer Wasserversorgung gesunken sind. Wir rufen deshalb die Bevölkerung auf, umsichtig und sparsam mit dem Wasser umzugehen und den Wasserverbrauch auf das Notwendige zu beschränken.
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle kommende Woche gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern. Zudem sind das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern generell verboten.
Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) auf das ganze Kantonsgebiet erweitert.
Generelles Feuerwerksverbot
Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuer. Feuerwerke auf Seen sind möglich.
Aufruf zu grosser Vorsicht
Ausserhalb der Feuerverbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben diese Entscheide bereits jetzt gefällt, um Planungssicherheit für den 31. Juli / 1. August 2026 zu schaffen. Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 6. August 2026 neu beurteilt.
Informationen
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?
Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00
Medienmitteilung in Leichter Sprache
Die AHV-Zweigstelle linkes Zulggebiet bleibt vom 20. Juli bis 02. August 2026 geschlossen. Danach bin ich gerne wieder jeweils Dienstag und Donnerstag für Sie da.
Schöne Sommerzeit!
In den Kalenderwochen 28 bis 32, d.h. vom 06.07. - 09.08.2026 gelten folgende Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag, 09.00 - 11.30 und 13.30 - 16.30 Uhr
Bei Bedarf kann ein Termin ausserhalb dieser Zeiten vereinbart werden.
Wir wünschen eine schöne Sommerzeit.
Medienmitteilung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Die invasive, gebietsfremde Asiatische Hornisse breitet sich auch im Kanton Bern weiter aus. Zum Schutz der einheimischen Insektenvielfalt und um die Ausbreitung zu verlangsamen, ist das frühe Auffinden und Entfernen von Nestern entscheidend.
Im Frühling beginnen die Königinnen der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) mit dem Bau von Primärnestern. Diese sind klein, meist kugelförmig und befinden sich häufig an wettergeschützten Orten im Siedlungsgebiet, zum Beispiel unter Vordächern, bei Garagen und Unterständen, an Gebäuden sowie in Hecken und Büschen. In den kommenden Wochen sind diese Primärnester besonders gut erkennbar.
Frühes Auffinden ist wichtig
Im Laufe des Sommers zügeln die Völker der Asiatischen Hornissen aus Platzmangel in der Regel in grössere Sekundärnester, die in grosser Höhe in Baumkronen gebaut werden. Je mehr Primärnester entdeckt und entfernt werden, desto wirkungsvoller kann die weitere Ausbreitung gebremst werden.
Verdachtsfälle melden - nicht selbst bekämpfen
Die Bevölkerung wird gebeten, verdächtige Insekten oder Nester zu fotografieren und über die nationale Meldeplattform asiatischehornisse.ch zu melden. Die Asiatischen Hornissen verteidigen ihr Nest vehement und aggressiv. Selbstständiges Bekämpfen ist gefährlich und sollte unterlassen werden. Gemeldete Nester werden im Auftrag der Kantone fachgerecht entfernt. In Einzelfällen wird auf das Entfernen oder Neutralisieren der Nester wegen unverhältnismässig grossem Aufwand, einer möglichen Beschädigung von Eigentum oder Verletzungsrisiko verzichtet.
Keine Fallen aufstellen
Auf die Verwendung von Fallen soll unbedingt verzichtet werden. Zwar werden verschiedene Modelle für Asiatische Hornissen angepriesen, doch Studien zeigen, dass dabei oft zahlreiche andere Insekten, darunter auch geschützte Arten, zu Schaden kommen. Das Fangen geschützter Arten ist verboten. Zudem haben Fallen keinen wesentlichen Einfluss auf die Population der Asiatischen Hornisse.
Der Gemeinderat hat mit der Gemeinde Steffisburg einen Vertrag für die Annahme von Sonderabfällen aus Haushalten der Gemeinde Teuffenthal abgeschlossen. Der Werkhof Schächli der Gemeinde Steffisburg nimmt Kleinmengen von Sonderabfällen1 der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Teuffenthal zu den im Abfallkalender der Gemeinde Steffisburg festgelegten Öffnungszeiten an (aktuell jeweils Mo und Mi, 14 – 16 Uhr)
Für grössere Mengen bitte Kontakt aufnehmen mit der SOVAG Rubigen Tel. 031 720 13 50.
1 Medikamente, Farben, Lacke, Lösungsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, quecksilberhaltige Geräte, Säuren, Entkalker, Laugen, Javelwasser sowie andere Chemikalien und Gifte