Willkommen
in Teuffenthal
Teuffenthal ist eine kleine Landgemeinde im linken Zulgtal, ca. 10 km östlich von Thun, Kanton Bern. Das Gemeindegebiet liegt in der Talmulde des Allmitgrabens, dessen Gewässer von der voralpinen Erhebung „Blueme“ nordwärts in die Zulg fliesst. Teuffenthal ist umgeben von den Gemeinden Horrenbach-Buchen, Eriz, Oberlangenegg, Homberg, Heiligenschwendi und Sigriswil.
Wir freuen uns über Ihren Besuch – online und tatsächlich.
Gemeinderat und
Gemeindeverwaltung Teuffenthal
Aktuelles aus der Gemeinde
Aufgrund der Gewitter-Niederschläge in den Voralpen und Alpen bleibt die Beurteilung und damit die Zweiteilung des Kantons unverändert. Das bedeutet, dass die bestehenden Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe im Berner-Jura, Mittelland, Emmental und Oberaargau bestehen bleiben (Stufe 4, grosse Waldbrandgefahr) und keine Aufstufung der Verwaltungskreise des Berner Oberlandes inklusive Thun erfolgt (Stufe 3, erhebliche Waldbrandgefahr). Weiterhin gibt es somit kein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe im Verwaltungskreis Thun.
Ausblick 1. August: Eine genauere Einschätzung der Lage ist derzeit noch nicht möglich. Vorsichtig optimistisch dürfen wir im Verwaltungskreis Thun davon ausgehen, dass alles bleibt, wie es zurzeit ist. Die Wettermodelle sind aber unterschiedlich. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wieder trockenere und heissere Luft kommt, so dass sich die Lage auch bei uns noch verschärft. Aufgrund der enorm langen Trockenperiode ist eher nicht davon auszugehen, dass sich die Situation so entspannt, dass die Waldbrandgefahr zurückgestuft werden kann.
Ausserhalb der Feuerverbotszonen darf Feuer aber nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Die Gefährdung kann lokal von der gemachten Einschätzung abweichen (Süd-Expositionen, Hanglagen mit Aufzugseffekt, etc.) Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
Die AHV-Zweigstelle linkes Zulggebiet bleibt vom 20. Juli bis 02. August 2026 geschlossen. Danach bin ich gerne wieder jeweils Dienstag und Donnerstag für Sie da.
Schöne Sommerzeit!
Aufgrund des anhaltend trockenen und warmen Wetters wurde die Gefahrenstufe 4 «gross» vom Jura auf das gesamte Mittelland ausgedehnt. Neu gilt damit auch in den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland und Emmental ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Da die Vegetation sowie die leicht entzündlichen oberen Bodenschichten im Berner Oberland aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage insgesamt noch etwas weniger ausgedorrt sind, verbleibt das gesamte Berner Oberland vorläufig noch in der Stufe 3 «erheblich». Es gilt somit vorerst im Verwaltungskreis Thun noch kein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Ausserhalb der Feuerverbotszonen darf Feuer aber nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Die Situation wird am Donnerstag, 16. Juli 2026, neu beurteilt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
In den Kalenderwochen 28 bis 32, d.h. vom 06.07. - 09.08.2026 gelten folgende Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag, 09.00 - 11.30 und 13.30 - 16.30 Uhr
Bei Bedarf kann ein Termin ausserhalb dieser Zeiten vereinbart werden.
Wir wünschen eine schöne Sommerzeit.
Medienmitteilung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Die invasive, gebietsfremde Asiatische Hornisse breitet sich auch im Kanton Bern weiter aus. Zum Schutz der einheimischen Insektenvielfalt und um die Ausbreitung zu verlangsamen, ist das frühe Auffinden und Entfernen von Nestern entscheidend.
Im Frühling beginnen die Königinnen der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) mit dem Bau von Primärnestern. Diese sind klein, meist kugelförmig und befinden sich häufig an wettergeschützten Orten im Siedlungsgebiet, zum Beispiel unter Vordächern, bei Garagen und Unterständen, an Gebäuden sowie in Hecken und Büschen. In den kommenden Wochen sind diese Primärnester besonders gut erkennbar.
Frühes Auffinden ist wichtig
Im Laufe des Sommers zügeln die Völker der Asiatischen Hornissen aus Platzmangel in der Regel in grössere Sekundärnester, die in grosser Höhe in Baumkronen gebaut werden. Je mehr Primärnester entdeckt und entfernt werden, desto wirkungsvoller kann die weitere Ausbreitung gebremst werden.
Verdachtsfälle melden - nicht selbst bekämpfen
Die Bevölkerung wird gebeten, verdächtige Insekten oder Nester zu fotografieren und über die nationale Meldeplattform asiatischehornisse.ch zu melden. Die Asiatischen Hornissen verteidigen ihr Nest vehement und aggressiv. Selbstständiges Bekämpfen ist gefährlich und sollte unterlassen werden. Gemeldete Nester werden im Auftrag der Kantone fachgerecht entfernt. In Einzelfällen wird auf das Entfernen oder Neutralisieren der Nester wegen unverhältnismässig grossem Aufwand, einer möglichen Beschädigung von Eigentum oder Verletzungsrisiko verzichtet.
Keine Fallen aufstellen
Auf die Verwendung von Fallen soll unbedingt verzichtet werden. Zwar werden verschiedene Modelle für Asiatische Hornissen angepriesen, doch Studien zeigen, dass dabei oft zahlreiche andere Insekten, darunter auch geschützte Arten, zu Schaden kommen. Das Fangen geschützter Arten ist verboten. Zudem haben Fallen keinen wesentlichen Einfluss auf die Population der Asiatischen Hornisse.
20.00 Uhr, Schützenhaus, Dorfstrasse 26a, Teuffenthal
Traktanden:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2025, Beschluss
2. Informationen/Orientierungen zu verschiedenen Geschäften
3. Verschiedenes
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll der letzten Versammlung lag 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen ein, das Protokoll wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Das Protokoll der kommenden Gemeindeversammlung wird gem. Art. 65 Abs. 1 OgR 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden.
An der Versammlung ist stimmberechtigt, wer am Versammlungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.
Die Botschaft zur Gemeindeversammlung mit Ausführungen zu den zu behandelnden Traktanden wird an alle Haushaltungen verschickt. Die Jahresrechnung 2025 kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden oder hier online eingesehen werden.
Wir laden die Bevölkerung ein, an der Versammlung teilzunehmen.
Gemeinderat Teuffenthal
Der Gemeinderat hat mit der Gemeinde Steffisburg einen Vertrag für die Annahme von Sonderabfällen aus Haushalten der Gemeinde Teuffenthal abgeschlossen. Der Werkhof Schächli der Gemeinde Steffisburg nimmt Kleinmengen von Sonderabfällen1 der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Teuffenthal zu den im Abfallkalender der Gemeinde Steffisburg festgelegten Öffnungszeiten an (aktuell jeweils Mo und Mi, 14 – 16 Uhr)
Für grössere Mengen bitte Kontakt aufnehmen mit der SOVAG Rubigen Tel. 031 720 13 50.
1 Medikamente, Farben, Lacke, Lösungsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, quecksilberhaltige Geräte, Säuren, Entkalker, Laugen, Javelwasser sowie andere Chemikalien und Gifte