Willkommen

in Teuffenthal

Teuffenthal ist eine kleine Landgemeinde im linken Zulgtal, ca. 10 km östlich von Thun, Kanton Bern. Das Gemeindegebiet liegt in der Talmulde des Allmitgrabens, dessen Gewässer von der voralpinen Erhebung „Blueme“ nordwärts in die Zulg fliesst. Teuffenthal ist umgeben von den Gemeinden Horrenbach-Buchen, Eriz, Oberlangenegg, Homberg, Heiligenschwendi und Sigriswil.

Wir freuen uns über Ihren Besuch – online und tatsächlich.

Gemeinderat und
Gemeindeverwaltung Teuffenthal

Aktuelles aus der Gemeinde

Änderung Vollzug Feuerungskontrollen ab 1. August 2025

Ab 1. August 2025 werden die Kontrollen der «kleinen»1) Feuerungsanlagen nicht mehr durch eine von den Behörden beauftragte Feuerungskontrollperson durchgeführt, sondern die Anlagebesitzerinnen und -besitzer müssen die amtliche Messung ihrer Feuerungsanlage innerhalb eines Kontrollintervalls selbständig veranlassen. Dazu haben sie ein vom Kanton bzw. vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) konzessioniertes Unternehmen zu beauftragen. Dieses Unternehmen führt nur noch die Messungen durch und gibt die Resultate anschliessend in das elektronische Vollzugssystem (FEKO) ein. Für alle weiteren Vollzugsaufgaben ist neu das AUE zuständig. Insbesondere obliegt es dem AUE, die Resultate der Messungen zu beurteilen und allfällige Sanierungs- und Vollstreckungsmassnahmen zu verfügen.

1) Als „kleine“ Feuerungsanlagen gelten solche mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 1 Megawatt sowie Feuerungsanlagen mit Holz mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu 70 Kilowatt.

Informationen zur Feuerungskontrolle können ab dem 1. August 2025 auf www.be.ch/aue eingesehen werden.

eUmzugCH – Weg-, Zu- und Umzug online melden

Seit 02. Juni 2025 haben Sie die Möglichkeit Ihren Zu-, Weg- oder Umzug online via eUmzugCH zu melden.

Voraussetzung für die Meldung eines Zu-, Weg- oder Umzugs via eUmzugCH sind:
– Zielgemeinde bietet eUmzugCH auch an (ab Februar 2026 im Kanton Bern zwingend)
– Volljährigkeit und Handlungsfähigkeit
– Vorhandene AHV-Sozialversicherungsnummer
– Kredit- oder Debitkarte oder sonstige Möglichkeit, allfällige Gebühren online zu bezahlen
– Vorhandener Reisepass oder ID

Weitere Informationen über die Dienstleistungen, Voraussetzungen und den Zugang zum Portal finden sie hier.

Selbstverständlich dürfen Sie weiterhin gerne bei uns am Schalter der Gemeindeverwaltung vorbeikommen und ihren Zu-, Weg- oder Umzug persönlich melden.

Wir freuen uns, Sie bei uns zu begrüssen.